Wettkampfbestimmungen !
Ausgabe 2011
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Wurfweite ist 18 Meter.
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Die Eisengröße darf maximal 19cm diagonal gemessen, einschließlich von Zacken und
dergleichen; betragen.Sollte ein Eisen zu groß sein, wird bei Reklamation durch den Gegner
die Kehre mit 9 Punkten bestraft. Kontrollen mit Ring 19 cm werden verstärkt durchgeführt,
das Wurfgerät muss durch den Ring fallen.
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Geworfen wird nach den Regeln des Salzburger Landesverbandes, nachdem alle nächstliegenden
Eisen zählen und zwar ( 3,5,7,9)
Eisen - 3 Punkte
Eisen - 2 Punkte
Eisen - 2 Punkte
Eisen - 2 Punkte
so das eine Mannschaft im günstigsten Falle 9 Punkte bei einer Kehre erreichen kann.
3a. Wenn beim Messen Zirkel verwendet werden gelten ausnahmslos
zweischenkelige Zirkel des Landesverbandes.
4. Ein Spiel besteht aus 5 Kehren, der Moar(Anwerfer) hat nur einen Wurf. Der Anwurf bei der
ersten Kehre ergeht aus dem Spielplan, bei den folgenden Kehren wirft jene Mannschaft an,
welche die vorangegangene Kehre gewonnen hat. Beim falschen Anwerfen wird das Eisen
entfernt und das Spiel geht normal weiter; sollte die Daube getroffen werden, wird sie wieder
auf den 18 Meterpunkt eingelegt.
4a.Ein Nachwerfen (Probewürfe) zwischen den Kehren ist gestattet, aber das muss vorher
bekannt gegeben werden. Um Unstimmigkeiten vorzubeugen sollte der Gegnermoar ein Eisen'
aufheben (bedeutet Spielende)
4b. Wenn beim Anwerfen beide Eisen bei der Daube anliegen hat der erste Anwerfer
Schuss, dasselbe gilt wenn ein weiterer Werfer ein Eisen zur Daube schießt und beide
liegen an (Erster Wurf).
Sollte ein Werfer mit einem falschen Eisen werfen, schreibt die Gegenpartei pro
Kehre 9 Punkte!
Bei Bruch eines Eisen während der Kehre muß Meldung an den Gegnermoar oder
Schiedsrichter gemacht werden zwecks Eisentausch
Die DAUBE
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Die Daube soll eine weiße oder gelbe Farbe und eine Größe von 8x8x8 cm haben und aus
Hartholz sein. Beim Messen zählt nur der feste Daubenkörper, also keine abstehende Späne
usw. Bei Spaltung der Daube während einer Kehre zählt der größere Teil, bei zwei gleich
großen Teilen zählt der dem 18 Meter Mittelpunkt nähereTeil.
5a. Die Daube darf während des Spielverlaufes nicht ausgegraben, aufgehalten oder
verschoben werden. Dasselbe gilt auch für jedes Eisen bzw. Wurfgerät.
5b. Sollte die Daube die Bahn verlassen, wird sie nur dann eingelegt wenn sich beide
Moare einig sind. Sie wird dann parallel in die >Mitte der Bahn eingelegt. Bei
Uneinigkeit bleiben sowohl die Daube wie auch die Eisen wo sie liegen (auch auf
der Nebenbahn). Das Einlegen durch einen Schiedsrichter oder spätere
Reklamationen werden abgelehnt.
5c. Sollte die Daube oder ein Wurfgerät von der Nebenbahn das Spiel verändern, wird
bei Nichteinigkeit der Moare die Kehre neu begonnen. Dasselbe gilt beim verrücken
der Daube oder eines Eisen durch einen Schiedsrichter.
5d. Beim Aufhalten von einem Eisen oder der Daube werden die schon im Spielfeld
liegenden Eisen des Verursachers aus dem Spiel genommen und die Daube bleibt wo
sie hinfällt. Die verbliebenen Werfer der Verursacherpartei können das Spiel zu Ende
führen. Es wirft dann ein Spieler des Verursachers zuerst. Dasselbe gilt beim
vorzeitigen Aufheben von einem Eisen sowie beim draufsteigen auf ein Eisen im
Umkreis von einem Meter zur Daube.
5e. Die Veranstalter haben für genügend Dauben zu sorgen.
MANNSCHAFT
6. Eine Mannschaft besteht aus 4 Werfern. Diese müssen vor Turnierbeginn als Mannschaft
1,2,3 oder 4 gemeldet werden. Änderungen und Ersatzspieler müssen gemeldet werden.
Bei Zuwiderhandlungen werden alle Punkte aus der Tageswertung gestrichen.
6a Jeder Spieler mit Spielerpass kann als Ersatzspieler eingesetzt werden. Ersatzspieler
können in jeder Mannschaft eingesetzt werden.
6b Jede Mannschaft kann pro Turnier einen Ersatzspieler einsetzen. Die Ersatzspieler
müssen vor Turnierbeginn namentlich gemeldet werden. Außerdem muss sich jeder
Ersatzspieler der zum Einsatz kommt vorher beim Schiedsrichter melden. Es darf pro
Mannschaft und Tag nur 1x getauscht werden.
6c Ein verspäteter Einstieg ist nur dann möglich wenn der betreffende Spieler aus
der Tages-Namensliste gemeldet ist.
6d Die Tages-Mannschaftsaufstellung muss mit Namensliste bis 15 Minuten vor
Spielbeginn an den Landessportwart oder den Veranstalter erfolgen.
Jeder Werfer kann pro Tag nur in einer Mannschaft eingesetzt werden
6e Sollte eine Mannschaft der 1. Landesliga aus welchen Gründen auch immer im
darauf folgenden Jahr nicht mehr antreten gibt es nur 2 Absteiger.
6f Sollte eine gemeldete Mannschaft bei einer Veranstaltung des Landesverbandes nicht
antreten, beträgt die Strafe das doppelte Standgeld = zur Zeit 36.00 EURO.
Das SPIELFELD
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Das Spielfeld muss bei Meisterschaften 4 Meter breit und mindestens 30 Meter lang sein.
Die Absperrbänder zwischen den Bahnen sollen knapp über dem Boden gespannt sein.
TAGESWERTUNG FÜR MANNSCHAFTEN
8. Der Sieger jedes Spiels erhält zwei Punkte. Bei Punktegleichheit entscheidet die
Quote. Ist diese auch gleich, entscheidet das direkte Spiel. Sollten drei Mannschaften
Punkte- und Quotengleich sein, wird jene Mannschaft nach vorne gereiht, die laut Spielplan
das erste Spiel gegen eine der zwei anderen Mannschaften gewonnen hat. Bei den zwei
anderen Mannschaften gelten die Spiele gegeneinander.
SCHIEDSRICHTER
9. Vor Beginn jeder Meisterschaft werden drei regelkundige Schiedsrichter bestimmt.
Die Schiedsrichter dürfen am Bewerb aktiv teilnehmen, haben aber beim Spiel der eigenen
Mannschaft keine Entscheidungskraft. Unterbrechung oder Abbruch eines Turniers bei
äußerst widrigen Wetterverhältnissen z.B. wolkenbruchartiger Regen oder Schneefall kann
nur nach Einigung aller drei Schiedsrichter erfolgen.
SCHIEDSRICHTER-ENTSCHEIDUNGEN SIND BINDEND !!!!!
STARTBERECHTIGUNG
10. Startberechtigt sind alle Werfer(innen) die bei einem Verein der dem
Salzburger Landesverband (SPWV) angeschlossen ist, gemeldet sind und auch einen
gültigen Spielerausweis besitzen. (gilt auch für Schüler, Jugend und Senioren).
10a Zum Mannschaftsgloadwerfen dürfen jene 4 Werfer antreten, welche auch das
Mannschaftsturnier beenden. ( Sollte während des Turniers ein Ersatzspieler eingetauscht
werden bestreitet dieser auch das Mannschaftsgloadwerfen) Gewertet werden alle
4 Durchgänge, wobei pro Durchgang die schlechteste Leistung gestrichen wird.
Es kann im Notfall auch mit drei Werfern angetreten werden.
Keine Siegerpreise in der Tageswertung Für die Mannschaftsgloadwertung zählt der
Einzelbewerb auf 18 m, es wird auch kein Standgeld eingehoben.
10b Bei Schülermeisterschaften darf wer im laufenden Jahr 15 Jahre oder jünger ist,
antreten. Die Wurfweite beträgt mind. 12 Meter und kann bis 18 Meter gehen.
Bei Jugendmeisterschaften ist startberechtigt wer im laufenden Jahr den
18. Geburtstag feiert und jüngere. Die Wurfweite beträgt 18 Meter.
10c Bei den Senioren ist startberechtigt der im laufenden Jahr seinen 50. Geburtstag feiert
oder älter ist. Für eine Mannschaft müßen 2 Mann die im laufenden Jahr
ihren 60. Geburtstag feiern antreten für die weiteren 2 Mann gilt Punkt eins
dieser Regel. Jugendliche und Senioren sind auch in der allgemeinen Klasse startberechtigt.
EINZELBEWERBE
11. Grundbewerb: 18 Meter: 6 Würfe werden gemessen. ( Zählt auch zum Mannschaftsgloadbewerb)
11a Kombibewerb: je 2 Wurf auf 18, 20 und 22 Meter.
11b In den Einzelbewerben wird die Daube fixiert.
Gewertet werden bei beiden Disziplinen nur 3 Durchgänge. ( 1 Streichresultat)
11c Bei Punktegleichheit zählen bei der Tageseinzelwertung die Nullen, bei
unentschieden wird gerittert. ( 18m 3 Wurf, Kombibewerb je 1 Wurf 18, 20, 22 m)
SCHÜLER UND JUGEND
12. Die Wurfweite beträgt für Schüler mindestens 12 Meter und kann bis 18 Meter reichen.
Für Jugendliche über 15 Jahre beträgt die Wurfweite 18 Meter, dasselbe gilt im
Einzelbewerb wobei 14 Würfe mit 2 Streicher gewertet werden.
Im Mannschaftsbewerb kann auch eine Spielgemeinschaft mit Werfern aus verschiedenen
Vereinen gebildet werden! Außerdem darf nach jedem Spiel ein Ersatzspieler eingesetzt
werden(Nur Schüler u. Jugend)
SENIOREN
13.Die Mannschaftswertung erfolgt identisch mit der Allgemeinen Meisterschaft
Einzelwertung: 1 Serie zu 12 Wurf wird gemessen, für den Landesmeister werden
11 Wurf gewertet. Bei Punktegleichstand werden 2 oder mehrere Meister anerkannt,
dementsprechend entfällt der nächste Rang.
Es werden 2 Wertungen durchgeführt: bis 59 Jahre, ab 60 Jahre
Für die Tageswertung zählen zuerst die Nullen, bei Gleichstand wird gerittert
(6 Wurf gemessen).
ALLGEMEIN
14. Bei Punktegleichheit in der Einzel-Gesamtwertung werden 2 oder mehrere Meister
anerkannt, dementsprechend entfällt der nächste Rang.
Gemessen (auch 1/2cm) und geschrieben wird vom durchführenden Verein . Auch
Sportler die am Mannschaftsturnier nicht teilnehmen – sind in den Einzelbewerben
startberechtigt
14a Startgeld: pro Mannschaft und Durchgang € 18.00; dasselbe gilt auch für die
Senioren und Jugend
14b Einzelbewerb: pro Bewerb € 4.00 (entfällt bei der Jugend).
14c Bei der Jugend- und Seniorenmeisterschaft erhält der durchführende Verein das
gesamte Standgeld.
PREISGESTALTUNG
15. Die Preisgestaltung übernimmt der Landesverband, bei den Mannschaften werden
pro Tag nur mehr 3 Preise vergeben ebenfalls in den jeweiligen Einzelwertungen In der
Gesamtwertung wird die Anzahl der Preise auf 10 erhöht.
15a Bei der Schüler- und Jugendmeisterschaft sollte jede Mannschaft einen Preis erhalten
sowie Medaillen für die drei Erstplatzierten. In der Einzelwertung sollten es pro Klasse
4-6 Preise sein.
15b Die Anzahl der Preise gilt auch für die Gesamtwertung.
VEREINSWECHSEL
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Der Übertritt eines Sportlers zu einem anderen Verein kann nur im Zeitraum nach
Abschluss der Meisterschaft und bis zum Meldeschluss der nächsten Meisterschaft erfolgen.
BEMERKUNGEN AM RANDE
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Bei 8er Brauchtumsturnieren liegt der Wertungsmodus beim jeweiligen Veranstalter.
Dieser sollte jedoch schon bei der Ausschreibung bekannt gemacht werden.
Das Gloadwerfen zählt nicht zum Turnier, also kann jeder der bezahlt mitwerfen.